Rente mit 67    Position IG Metall                

 

 Das plant die Bundesregierung:

  Rente erst mit 67 Jahren. Ab 2012 soll die Altersgrenze schrittweise bis zum Jahr 2029 auf

  67 J ahre angehoben werden. Wer mit 65 Jahren aufhören will, soll zusätzliche Abschläge in

  Kauf nehmen.

  Ein abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren soll erhalten, wer 45 Versicherungsjahre nachweisen 

  kann. Dabei zählen die Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht mit.

 

  Das bedeutet:

  Alle, die zukünftig mit 65 Jahren oder früher in Rente gehen, werden voraussichtlich zusätzlich

  7,2 Prozent Abschläge in Kauf nehmen müssen. Schon jetzt fallen vor dem 65. Lebensjahr 3,6 

  Prozent weniger Rente pro Jahr des vorzeitigen Rentenbeginns an . Faktisch bedeutet das 

  Rentenkürzung. 

  Der Rentenzahlbetrag in Westdeutschland liegt heute für einen Durchschnittsverdiener nach 40 

  Versicherungsjahren und bei Renteneintritt mit 65 Jahren bei 950 Euro. Bis zum Jahr 2029 sinkt 

  er auf 750 Euro (nach heutigem Wert). Kommen dann noch Abzüge durch die Rente mit 67 dazu, 

  wären es nur noch 700 Euro. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass nur wenige Beschäftigte 

  das Renteneintrittsalter von 65 erreichen - sei es wegen Krankheit, wegen Arbeitslosigkeit oder 

  aus anderen Gründen. Das bedeutet zum Beispiel für heute 30- oder 40jährige: Viele werden 

  nach einem langen und harten Arbeitsleben nicht mal 700 Euro bekommen.

 

  Die IG Metall will:

·                       dass die junge Generation genügend Ausbildungsplätze erhält,

·                       dass die Regierung eine wachstumsorientierte Politik betreibt,

·                       dass mehr sozialversicherungspflichtige und gut bezahlte Arbeitsplätze geschaffen, versicherungsfreie Jobs oder Scheinselbständigkeit zurückgedrängt werden.

 

  Die IG Metall schlägt vor:

·                       eine Erwerbstätigenversicherung, die den Lebensstandard im Alter sichert, Armut verhindert und für eine gerechte Finanzierung sorgt,

·                       dass alle Selbstständigen, Freiberufler, Beamte und Parlamentarier als Neufälle in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden,

·                       dass es weiterhin flexible Ausstiegsmöglichkeiten vor dem 65. Lebensjahr gibt,

·                       dass Menschen, die 40 Versicherungsjahre erreicht haben, ohne Abschläge in Rente gehen können,

·                       dass die Altersteilzeit oder eine gleichwertige Regelung über das Jahr 2009 hinaus fortgeführt wird.